Verfassungsbeschwerde gegen Netzsperren
Mitmachen:
Am 23. Februar 2010 ist das sogenannte Zugangserschwerungsgesetz in Kraft getreten. Dieses Gesetz ist verfassungswidrig. Deshalb werden wir Mitte Februar 2011 Verfassungsbeschwerde dagegen einlegen und haben die Rechtsanwälte Dominik Boecker und Thomas Stadler mit der Ausarbeitung beauftragt. Dieser Verfassungsbeschwerde können Sie sich anschließen.
Die Kritikpunkte:
- Dieses Gesetz schafft die technische Grundlage für eine landesweite Zensurinfrastruktur im Internet.
- Das Risiko ist groß, dass Webseiten gesperrt werden, die gar kein strafbares Material beinhalten. Das zeigen die Erfahrungen aus anderen Ländern.
- Kriminelle Inhalte werden nicht gelöscht. Computerkundige können die Sperre leicht umgehen und die Seiten weiterhin aufrufen.
- Das Sperren kann die Strafverfolgung vereiteln, da Kriminelle dadurch gewarnt werden.
- Das Gesetz ist verfassungswidrig.
Weitere Informationen
- Infos zu Netzsperren und der Verfassungsbeschwerde beim FoeBuD e.V.
- Die Begründung der Verfassungswidrigkeit findet sich bei unserem Rechtsanwalt Thomas Stadler.
Machen Sie mit! So funktioniert’s:
- Füllen Sie die Formulare auf diesen Seiten aus.
- Anschließend erhalten Sie eine E-Mail.
- Klicken Sie den darin enthaltenen Link an und laden Sie das PDF-Dokument herunter.
- Drucken Sie das Dokument aus.
- Unterschreiben Sie es und senden es per Post an:
FoeBuD e.V., z.Hd. RAe Stadler und Boecker, Marktstraße 18, 33602 Bielefeld.
siehe auch: Netzpolitik