Redefreiheit im Parlament
Das Parlament heißt Parlament, weil dort parliert, also geredet werden soll. So viel wie möglich. Doch der freien Rede des freien Abgeordneten soll mit einer neuen Geschäftsordnung der Garaus gemacht werden. Wenn die Abgeordneten das wirklich so beschließen – dann beschließen sie ihre Selbstentmündigung.
zum Artikel bei der Süddeutschen
So ist das mit den Selbstverständlichkeiten – sie sind so selbstverständllich, dass mensch sie auch gleich mal eben abschaffen kann, wenn es keinen interessiert. Mich würde jedenfalls interessieren in wie weit so eine Geschäftsordnung noch gesetzlich ist. Die Grundrechte können sich doch mit einer GO nicht einfach außer Kraft setzen lassen? Oder geht das heute auch schon?