Petition gegen Streubomben
Der Deutsche Bundestag möge beschließen, dass, als Konsequenz aus dem „Übereinkommen über Steumunition“, welches am 1. August 2010 in Kraft getreten ist und bereits am 8. Juli 2009 von der Bundesrepublik Deutschland ratifiziert wurde, nicht nur das Verbot und die Vernichtung von Streumunition mit Nachdruck unterstützt und umgesetzt wird, sondern auch direkte und indirekte Investitionen in Unternehmen, die an der Herstellung, Lagerung oder Weitergabe von (…) Streumunition beteiligt sind.
zur Petition beim Bundestag
Begründung
Verschiedene Presseberichte belegen, dass die Bundesregierung auf die Frage, ob die Oslo-Konvention zur Ächtung von Streumunition auch die Investitionen in Herstellerfirmen derselben verbiete, geantwortet hat: „Das Übereinkommen enthält kein ausdrückliches Verbot der Investition in Unternehmen, die Streumunition herstellen oder entwickeln.“ Vielmehr müsse man im Einzelfall prüfen, ob eine Finanzierung als Unterstützung gelte.
Diese Auslegung erscheint in dem Augenblick als unzutreffend und falsch, in dem man die Aussagen der „Entschließung des Europäischen Parlaments zu einer Welt ohne Minen“ vom 7. Juli 2005 zugrunde legt. Dort heißt es in Abschnitt 21: (Das Europäische Parlament) „ruft die Europäische Union und ihre Mitgliedsstaaten auf, durch entsprechende Rechtsvorschriften den ihrer Gerichtsbarkeit oder Kontrolle unterstehenden Finanzinstituten zu verbieten, direkt oder indirekt in Unternehmen zu investieren, die an der Herstellung, Lagerung oder Weitergabe von Antipersonenminen und anderen ähnlich umstrittenen Waffensystemen wie Streumunition beteiligt sind,“
Mit diesem Aufruf des Europäischen Parlaments scheint die Frage der Bundesregierung „ob eine Finanzierung als Unterstützung gilt“ doch zweifelsfrei beantwortet, eine Prüfung im Einzelfall überflüssig und ein umgehendes Verbot von Investitionen in Streumunitionshersteller angebracht.