Im Namen des Volkes wird überwacht

Die größte bisher öffentlich bekannte Funkzellenabfrage ist offiziell rechtmäßig. Das hat das Amtsgericht Dresden am Mittwoch beschlossen. Eine Million Verbindungsdaten einer ganzen Stadt und 40.000 Namen und Anschriften von Handybesitzern wurden eingeholt. Alles legal.

Paul Wrusch hat mehr auf taz.de:

Das Amtsgericht Dresden hat die Funkzellenabfrage vom Februar 2011 für rechtens erklärt. Sowohl die Anordnung als auch der Vollzug seien demnach rechtmäßig gewesen, wie die Staatsanwaltschaft Dresden am Freitagabend mitteilte. Das Gericht hat damit die Anträge von acht Betroffenen auf Feststellung der Rechtswidrigkeit der angeordneten Beschlüsse und ihrer Umsetzung abgewiesen.

Zum Artikel bei Netzpolitik

Comments (1)

SvenMai 26th, 2012 at 15:07

Irgendwas stimmt mit deiner Zitat-Funktion nicht. Ansonsten ist das natürlich die größte Frechheit, die es gibt. Wenn da von den zuständigen Stellen noch mal wer auf die Spitzeltätigkeiten in der DDR schimpft, der muss sich wohl erst mal an der eigenen Nase ziehen.

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