Nein heißt nein
Am nächsten Donnerstag findet die erste Lesung zum Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Änderung des Sexualstrafrechts statt. Aber wenn ihr jetzt denkt, dass aus einem Nein jetzt endlich juristisch auch ein Nein wird, dann habt ihr euch leider getäuscht.
Nein, soweit sind wir noch lange nicht. (Annika Reich und die Strafverteidigerin Christina Clemm beschreiben in ihrem gemeinsamen Artikel die Anwendung des Gesetzentwurf an einleuchtenden Beispielen aus der Praxis.)
Diese Gesellschaft ist offensichtlich noch nicht bereit, sich von dem Gedanken zu verabschieden, dass es keine Dauerbereitschaft zur sexuellen Aktivität gibt. Es fällt mir schwer, mich damit abzufinden und es entspricht auch nicht meiner Lebensrealität. Auch nicht der meines Umfelds. Es ist problematisch, wenn die Lebensrealitäten, das Rechtsempfinden und die Rechtssprechung so weit auseinander liegen.
Wir brauchen ein Sexualstrafrecht, das sich nach den europäischen Konventionen richtet. Das ist doch gar nicht so schwer! Traut Euch, ihr Politikerinnen und Politiker. Nein zu sagen tut in diesem Fall nicht weh.
Und beim Abstimmen heißt es auch nein.
Nachtrag:
Zum Thema auch unbedingt lesenswert ist die Kolumne Luft und Liebe von Margarete Stokowski zu diesem Thema mit dem Titel „Im Recht, am Arsch“.
Der Artikel „Warum die „Reform“ des Sexualstrafrechts keine ist“ von
Ulrike Lembke ist ebenso empfehlenswert und beleuchtet die juristische Sicht auf den Gesetzentwurf.
Es fühlt sich ziemlich merkwürdig an, so etwas überhaupt schreiben zu müssen.